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Impressum
Versteigerungsbedingungen
2. Den Zuschlag erhält der
Meistbietende nach dreimaligem Ausruf. Der Versteigerer hat jedoch das
Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder
aufzuteilen. Bei gleichen Geboten entscheidet das Los. In unklaren Fällen
hat der Versteigerer das Recht, Lose nochmals zum Ausruf zu bringen.
Die Mindeststeigerungsraten
betragen:
3. Der Versteigerer erhält vom
Käufer eine Provision in Höhe von 18% des Zuschlagerlöses, eine Losgebühr
von EURO 2,- sowie 7% MwSt. auf den Zuschlag, Provision und Losgebühr. Beim
Versand werden dem Käufer die Kosten für Porto und Verpackung extra in
Rechnung gestellt. Die Versteigerung erfolgt in eigenem Namen auf eigene
Rechnung.
4. Der Zuschlag verpflichtet zur
Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr auf den Erwerber
über. Der Versand der gekauften Lose erfolgt für Rechnung und Gefahr des
Käufers. Bis zur vollen Bezahlung bleiben die Lose Eigentum des Verkäufers.
5. Die Bezahlung der
ersteigerten Lose inkl. der fälligen Provision sind bei Saalkäufern sofort,
bei schriftlichen Bietern mit Zustellung der Auktionsrechnung fällig. Die
Aushändigung der ersteigerten Ware erfolgt erst nach vollständiger
Bezahlung. Beträge, die 10 Tage nach Zustellung der Rechnung noch nicht beim
Auktionator eingegangen sind, unterliegen einem Säumniszuschlag von 2% sowie
Verzugszinsen von 1,2% je angefangenem Monat. Nach Ablauf der Zahlungsfrist
kann der Auktionator das Los ohne Benachrichtigung freihändig verkaufen oder
nochmals versteigern lassen. In diesem Fall haftet der säumige Käufer für
einem eventuellen Mindererlös und für die Kosten der nochmaligen
Versteigerung. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
6. Wer für Dritte bietet haftet
neben dem Dritten als Selbstschuldner. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie
Nebenleistungen kann der Versteigerer in eigenem Namen einziehen und
einklagen.
7. Die Beschreibung der Lose
erfolgen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen, jedoch ohne
Verbindlichkeit. Reklamationen jeglicher Art müssen spätestens 8 Tage nach
Übernahme, bzw. Zustellung beim Versteigerer eingehen. Lose und Marken
müssen unverändert, d.h. in dem Zustand bei der Übergabe oder Zustellung
sein, ansonsten ist die Reklamation ausgeschlossen. Als Veränderungen gelten
insbesondere: Ablösen, Behandeln mit Wasser, Chemikalien etc., wobei das
Signum eines anerkannten Verbandsprüfern nicht als Veränderung gilt.
Sammlungen und Sammellose werden grundsätzlich "wie besehen" verkauft und
können nicht reklamiert werden.
8. Bei Belegen, Literatur u.a.
mit NS-Symbolen oder -Symbolen verpflichtet sich der Bieter, diese lediglich
für historisch-wissenschaftliche Sammlerzwecke zu erwerben. Sie sind in keiner
Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des Paragr. 86 StGB, zu benutzen.
Einlieferer und gegen den Versteigerer erlöschen spätestens 6 Monate nach
der Auktion.
9. Ansprüche jeder Art gegen den
Einlieferer und gegen den Versteigerer erlöschen spätestens 6 Monate nach
der Auktion.
10. Schriftliche Gebote werden
stets interessewahrend, d.h. nicht aufgrund eines Höchstgebotes, sondern
nach oben aufgeführten Steigerungssätzen ausgeführt. Durch Abgabe eines
Gebotes werden die Versteigungsbedingungen vollständig anerkannt.
11. Erfüllungsort für beide Teile
ist der Sitz des Versteigerers. Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist
ebenfallsder Sitz des Versteigerers, wenn der Ersteigerer Vollkaufmann ist
oder im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Wohnsitz hat.
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